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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Vienna Residence

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

​1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen, die über unsere Website und andere Websites, die Buchungen von Apartments von Vienna Residence anbieten, getätigt werden. Wenn Sie eine Buchung vornehmen, akzeptieren Sie diese Bedingungen und stimmen ihnen zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.


2. BEGRIFFSDEFINITIONEN


"Vermieter": Vienna Residence oder der Eigentümer der Wohnung selbst. Vienna Residence ist eine juristische Person (Vienna Residence GmbH, FN 341634 d, 1070 Wien, Mariahilferstraße 124/10), die Gäste gegen Entgelt beherbergt.


"Gast": ist eine natürliche Person, die eine Unterkunft in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel auch der Vertragspartner. Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z. B. Familienangehörige, Freunde usw.), gelten ebenfalls als Gäste.


"Mieter": ist eine natürliche oder juristische Person aus dem In- oder Ausland, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
"Verbraucher" und "Unternehmer": Die Begriffe sind im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung zu verstehen.
"Beherbergungsvertrag": Ist der zwischen Vienna Residence und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt im Folgenden näher geregelt wird.


3. ABSCHLUSS DES VERTRAGS


Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch Vienna Residence zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn der Vertragspartner, für den sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann und wenn sie während der bekannt gegebenen Geschäftszeiten von Vienna Residence eingehen.


Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Mieter das Mietobjekt ausschließlich zur Nutzung als Zweitwohnsitz aufgrund eines vorübergehenden Ortswechsels aus beruflichen Gründen mietet. Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) findet auf das Mietverhältnis keine Anwendung, da die Vertragsdauer sechs Monate nicht überschreitet und der Mietgegenstand als Wohnung der Ausstattungskategorie A (§ 1 Abs 2 Z 3 MRG) qualifiziert ist.
Beruht der Vertrag auf einer anderen Rechtsgrundlage, erhält der Kunde einen separaten Vertrag.


Der Mieter mietet die Wohnung im Rahmen eines Mietvertrags. Es wird nur das Innere der Wohnung vermietet. Die Mietsache darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Jede Nutzungsänderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


4. BEREITSTELLUNG EINER ERSATZUNTERKUNFT


Vienna Residence kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.


Eine sachliche Rechtfertigung ist gegeben, etwa wenn sie unbrauchbar geworden ist oder andere wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt erfordern. Allfällige Mehraufwendungen für die Ersatzunterkunft sind von Vienna Residence zu tragen.


5. RECHTE DES VERTRAGSPARTNERS


Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf die übliche Benutzung der Räumlichkeiten, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner übt seine Rechte nach Maßgabe der Hausordnung aus. Der Gast ist verpflichtet, die von Vienna Residence erlassene und an die allgemeinen Bedürfnisse des Hauses angepasste Hausordnung einzuhalten; die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist subsidiär zum Beherbergungsvertrag. Entstehen bei Nichtbeachtung Kosten, so gehen diese zu Lasten des Gastes.


6. RECHTE VON VIENNA RESIDENCE


Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des vereinbarten Entgelts oder ist er damit in Verzug, so steht Vienna Residence das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner oder vom Gast eingebrachten Sachen zu. Weiters steht Vienna Residence dieses Zurückbehaltungs- bzw. Pfandrecht zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für sonstige Aufwendungen des Vertragspartners und für allfällige Schadenersatzansprüche jeglicher Art zu.


7. ÜBERGABE DES MIETOBJEKTS


Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt je nach Standort durch Self-Check-in mit Schlüsselkasten, Code, persönliche Übergabe oder Einlass durch den Concierge.
Das Mietobjekt befindet sich in einem sehr guten Zustand. Stellt der Mieter unmittelbar nach der Ankunft unbekannte Mängel an der Wohnung oder deren Einrichtungen fest, so ist er verpflichtet, diese spätestens 48 Stunden nach Übergabe dem Vermieter unter Verwendung des bereitgestellten Mängelformulars zu melden. Muss der Mangel behoben werden, so hat der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen, um dies zu tun. Nicht rechtzeitig gemeldete Mängel gelten als vom Mieter verursacht, und die Kosten für deren Behebung oder Ersatz gehen zu seinen Lasten.


Die Zugänglichkeit der Unterkünfte ist je nach Standort unterschiedlich. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Buchung, um individuelle Anforderungen zu besprechen.


8. MIETZEITRAUM


Das Mietverhältnis wird für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen, so dass es ohne weitere Kündigung endet.
Während der vereinbarten Mietdauer kann das Mietverhältnis vom Mieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Nächten gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist bei einer Vertragsdauer von weniger als 30 Nächten nicht möglich.


Beide Vertragsparteien haben das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt neben den Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB insbesondere, aber nicht ausschließlich, der vertragswidrige Gebrauch des Mietgegenstandes.


Kündigt der Mieter das Mietverhältnis, so ist er verpflichtet, die Preisdifferenz zwischen einer mit ihm vereinbarten reduzierten Miete und der regulären Miete für die tatsächliche Dauer des Aufenthalts zu zahlen.


Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die die Folgen einer vom Mieter gewünschten vorzeitigen Beendigung des Vertrags abdeckt.


Der Mieter muss bereits bei der Vertragsunterzeichnung angeben, ob eine Verlängerung der Mietdauer über den vereinbarten Zeitraum hinaus gewünscht wird. In diesem Fall wird eine Verfügbarkeitsprüfung durchgeführt und ggf. eine Verlängerungsoption eingeräumt. Um von dieser Option Gebrauch zu machen, muss der Mieter dem Vermieter mindestens 30 Tage vor Vertragsende schriftlich mitteilen, ob er von ihr Gebrauch machen will. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung nur noch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Wohnung vorgenommen werden.


9. MIETHÖHE


Die vereinbarte Gesamtmiete ist eine Pauschale inklusive Umsatzsteuer. Sie beinhaltet alle Kosten für Strom, Gas, Warmwasser, Heizung, Internet, Kabel- oder Satellitenfernsehen sowie Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben sowie Kurtaxe (im Folgenden "Miete" genannt). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten aus Verträgen, die der Mieter selbst mit einem Versorgungsunternehmen abgeschlossen hat, allein von diesem zu tragen sind. Der Mieter hält den Vermieter in vollem Umfang für diese Kosten schadlos. Mit der Miete ist der normale Verbrauch von Strom, Gas und Wasser abgegolten. Ein ungewöhnlich hoher Verbrauch kann dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden.


Die Miete ist im Voraus spesen- und abzugsfrei per Banküberweisung oder per Kreditkarte auf das Konto des Vermieters zu überweisen, so dass sie spätestens einen Tag vor dem Einzug und danach einen Tag vor Beginn des jeweiligen Monats auf dem Konto des Vermieters erscheint.


Bei einer Gesamtmietdauer von bis zu 30 Nächten muss der Gesamtbetrag vor dem Einzug vollständig bezahlt werden.


Bei vom Mieter verursachtem Zahlungsverzug hat der Mieter Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr zu bezahlen (§ 1000 ABGB). Bei Zahlungsverzug können zusätzliche Kosten anfallen, die dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden. Da im vereinbarten Mietzins auch die Nebenkosten (Betriebskosten, Warmwasser, Energie, Internet, etc.) enthalten sind, kann die Funktionsfähigkeit einzelner Versorgungsleistungen, wie z.B. Warmwasser, Internet, etc. im Falle eines Zahlungsverzuges nicht gewährleistet werden.


10. WARTUNG


Der Mieter erklärt, den Vertragsgegenstand in erstklassigem und gebrauchsfähigem Zustand übernommen zu haben.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und die dafür vorgesehenen Einrichtungen pfleglich zu behandeln sowie für die laufende Wartung, Instandhaltung und Pflege der Innenausstattung des Mietobjekts zu sorgen.


Darüber hinaus wird die Unterhaltspflicht des Vermieters wie folgt eingeschränkt:
Dem Vermieter obliegt die Instandhaltung der allgemeinen Teile des Hauses, der Mietgegenstände und der Einrichtungen für den gemeinsamen Gebrauch der Hausbewohner nach dem örtlichen Standard und den rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Innerhalb des Mietobjekts gilt diese Instandhaltungspflicht jedoch nur für die Arbeiten, die zur Behebung von schweren Schäden am Haus oder zur Beseitigung einer vom Mietobjekt ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefahr erforderlich sind.
Stellt der Mieter Mängel oder Schäden fest, für deren Beseitigung der Vermieter zuständig ist, muss er dies dem Vermieter unverzüglich mitteilen. Unterlässt er dies, kann der Mieter schadenersatzpflichtig werden.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter durch unsachgemäße oder anderweitig nicht vertragsgemäße Behandlung des Mietobjekts oder mangelhafte Instandhaltung durch den Mieter oder ihm zurechenbare Dritte entstehen. Er hat solche Schäden unverzüglich zu melden und die Kosten für eine allfällige Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu tragen.
Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser usw.) dürfen nur so weit genutzt werden, dass keine Überlastung entsteht.
Am Ende des Mietzeitraums muss das Mietobjekt einschließlich des Inventars gemäß den Angaben auf der Website geräumt und an den Vermieter zurückgegeben werden, wenn ein physischer Schlüssel erforderlich ist, um die Wohnung überhaupt nutzen zu können, je nach Standort, indem der Schlüssel im Mietobjekt belassen oder beim Concierge abgegeben wird und die Tür nach der Abreise ins Schloss gezogen wird. Bitte beachten Sie die E-Mail, die Sie vor Ihrer Ankunft erhalten und in der Sie Informationen zur Übernahme und Rückgabe der Wohnung finden.
Die Mietsache sowie das Inventar und die Einrichtungsgegenstände sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie vom Vermieter erhalten wurden, mit Ausnahme von Veränderungen durch normale Abnutzung und Verschleiß. Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen (Anpassungen) jeglicher Art in der Wohnung vorzunehmen.


11. BETRETEN DES MIETOBJEKTS DURCH DEN VERMIETER


Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person kann das Mietobjekt nach Terminabsprache mit dem Mieter betreten:
●      zu inspizieren und Mängel festzustellen;
●      für die Vorbereitung und Durchführung baulicher Maßnahmen und etwaiger Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter zu dulden hat;
●      zur Besichtigung mit neuen Mietern;
●      aus anderen wichtigen Gründen.


Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter oder einer seiner Beauftragten berechtigt, die Wohnung jederzeit und ohne Vorankündigung zu betreten.
Dem Mieter ist es untersagt, das Schloss an der Tür zum Mietobjekt auszutauschen oder anderweitig zu manipulieren. Installiert der Mieter ein neues Schloss, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Außerdem hat der Mieter die Kosten für die Demontage des Schlosses und des Schlosses selbst zu tragen.


12. HAFTUNG DES VERMIETERS


Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände (z. B. Stromausfall, Wasserrohrbruch, Naturkatastrophen) verursacht werden. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters, die in der Unterkunft verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden, es sei denn, der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ihnen zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), entgegenstehen.


13. VERBOT DER WEITERGABE


Dem Mieter ist es untersagt, den Vertragsgegenstand ganz oder teilweise unentgeltlich oder entgeltlich an Dritte zu vermieten.


14. KAUTION


Bei einem Aufenthalt von weniger als 30 Nächten ist keine Kaution erforderlich.


Bei Aufenthalten ab 30 Nächten verpflichtet sich der Mieter, spätestens einen Tag vor Übergabe des Mietobjekts eine Kaution in Höhe von EUR 1.000,00 an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter kann die Kaution entweder durch Überweisung auf das Konto des Vermieters oder durch Reservierung des Kautionsbetrages per Kreditkarte leisten. In letzterem Fall erhält der Gast einen Link, über den er die Reservierung des Kautionsbetrages autorisieren kann.
Diese Kaution haftet für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und für alle damit verbundenen Nebenforderungen. Wenn der Vermieter die Kaution in Anspruch nimmt, ist der Mieter verpflichtet, die Kaution innerhalb von 14 Tagen auf den ursprünglichen Betrag aufzustocken.


Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Mieters gegen Ansprüche des Vermieters und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter sind nicht zulässig. Dies gilt nicht bei vom Vermieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution (abzüglich einer etwaigen Inanspruchnahme der Kaution) schnellstmöglich, spätestens jedoch einen Monat nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, zurückerstattet. Etwaige Bankgebühren für internationale Überweisungen sind vom Mieter zu tragen. Eine Rückerstattung der Kaution in bar ist nicht möglich.


15. RÜCKTRITT VOM VERTRAG


Der Vermieter muss vom Mieter schriftlich über den Rücktritt vom Vertrag informiert werden.


Dem Verbraucher steht ein Rücktrittsrecht nach § 18 FAGG zu, es sei denn, die Buchung bezieht sich auf die Erbringung von Dienstleistungen während eines bestimmten Zeitraums (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).


Bleibt der Mieter weniger als 30 Nächte, kann er bis zu 24 Stunden vor Vertragsbeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Danach ist der volle Betrag zur Zahlung fällig, ebenso wie bei Nichtübernahme des Mietobjekts.


Bei Aufenthalten von 30 Nächten oder mehr kann der Gast bis 14 Tage vor Vertragsbeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Danach wird eine Monatsmiete zur Zahlung fällig, ebenso bei Nichtübernahme des Mietobjekts.


16. HAUSREGELN


Dem Mieter ist die Hausordnung bekannt, die Bestandteil dieses Vertrages ist. Er sowie die aus- und eingehenden Personen verpflichten sich, diese einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unbeschadet weitergehender Ansprüche für Schäden jeglicher Art schadlos zu halten.
 
Aufgrund des hohen Ausstattungsniveaus ist die Wohnung nicht für die Haltung von Haustieren geeignet, die sich in der Wohnung frei bewegen und/oder Schäden in der Wohnung und/oder am Mobiliar verursachen. Dem Mieter ist es daher untersagt, ohne besondere schriftliche Vereinbarung Haustiere zu halten. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Tiere, die üblicherweise als Haustiere gehalten werden, geruchlos sind, kein Fell oder Haare verlieren und in geschlossenen Behältnissen gehalten werden (z.B. Zierfische in Aquarien).


Das Aufstellen und Lagern von Fahrzeugen jeglicher Art sowie das Abstellen von Fahrzeugen und Transportmitteln in den allgemeinen Bereichen des Hauses bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


Vom Mieter zurückgelassene Gegenstände werden maximal 30 Tage lang aufbewahrt. Die Kosten für den Versand dieser Gegenstände trägt der Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.


17. DATENSCHUTZ


Personenbezogene Daten werden ausschließlich in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung  (https://www.viennaresidence.com/de/sites/datenschutzerklaerung-44).


18. SONSTIGE BESTIMMUNGEN


Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses.
Das Rauchen ist in allen Wohnungen strengstens verboten. Sollte der Mieter dennoch in der Wohnung rauchen, werden ihm die zusätzlichen Reinigungskosten von mindestens € 600,00 (je nach Größe der Wohnung) in Rechnung gestellt.


Alle Teile, Bestimmungen, Zusicherungen oder Garantien dieser Vereinbarung, die verboten sind oder für nichtig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, sind im Umfang dieses Verbots oder der Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung dadurch ungültig werden. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, verzichten die Vertragsparteien auf jede gesetzliche Bestimmung, die eine Bestimmung dieser Vereinbarung verbietet oder nichtig oder nicht durchsetzbar macht. Sollte die Ungültigkeit eines Teils, einer Bestimmung, einer Zusicherung oder einer Garantie dieses Vertrages eine Partei des wirtschaftlichen Nutzens berauben, der mit diesem Vertrag beabsichtigt ist, so werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um eine Struktur zu entwickeln, deren wirtschaftliche Auswirkung der wirtschaftlichen Auswirkung dieses Vertrages ohne Berücksichtigung der Ungültigkeit so nahe wie möglich kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für etwaige Vertragslücken.


Elektronische Nachrichten gelten als rechtsverbindlich, wenn ihre Authentizität und Integrität gewährleistet sind.


19. STREITBEILEGUNG


Im Falle von Beschwerden oder Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Zu diesem Zweck kann eine Mediation durch eine unabhängige Stelle vereinbart werden.


20. GELTENDES RECHT


Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem sich das Serviced Apartment befindet (Österreich), und werden entsprechend ausgelegt.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes in Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

Stand: Jan 1, 2025